Sei es verlorenes Gepäck, ein unhygienisches Hotel oder ein verspäteter Flug: Es gibt viele Reisemängel, die die für Betroffene sehr ärgerlich sind. Wer rechtzeitig und korrekt reklamiert, kann jedoch mit einer Preisminderung rechnen.
Mängel direkt vor Ort melden
Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen Reisemängel richtig reklamiert werden. Dabei ist es wichtig, dem Reiseleiter die Unzulänglichkeiten möglichst präzise und unverzüglich mitzuteilen. Idealerweise wird der Reisemangel also direkt vor Ort gemeldet, damit der Reiseleiter die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen und die Mängel zu beseitigen. Ist der Reiseleiter nicht aufzufinden, empfiehlt es sich, bei der Rezeption des Hotels nachzufragen oder die Mängel dort vorzutragen. Meist liegen sogar spezielle Formulare aus, in die man seine Beschwerden eintragen und mit Datum vom Hotelmanager bestätigen lassen kann. Wer kein Formular vorfindet, kann auch selbst eine Mängelanzeige erstellen.
Beweise vorlegen
Möchte man reklamieren, benötigt man Beweise für die Mängel. Deshalb ist es wichtig, Fotos zu machen oder Zeugen hinzuzuziehen, die die Mängel bestätigen. Ist das Gepäck verloren gegangen, sollte man sich dies direkt am Flughafen bestätigen lassen und bei unzumutbarem Lärm muss ein Lärmprotokoll erstellt werden. Wer alle Beweise zusammen hat und im besten Fall noch einen Zeugen vorweisen kann, sollte mit dem Reiseleiter sprechen und eine Frist für die Beseitigung der Mängel setzen. Nur, wenn die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel gegeben wurde, besteht ein Anspruch auf eine Preisminderung.
Wer den Reiseleiter nicht finden kann, sollte ihm ein Fax zukommen lassen und das Versandprotokoll ausdrucken. Auch eine E-Mail ist ausreichend, insofern der Leiter der Reise nicht persönlich anzutreffen ist.
Ansprüche direkt geltend machen
Wenn der Reisemangel trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht behoben wurde, ist das ärgerlich. Allerdings besteht nun die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen. Dazu muss dem Reiseveranstalter innerhalb eines Monats eine Liste mit den Mängeln vorgelegt werden. Der Anspruch muss zudem klar formuliert sein, damit die Möglichkeit einer Preisminderung besteht. Um herauszufinden, welcher Betrag möglich ist, sollte man die Frankfurter Tabelle als Orientierungshilfe nutzen. In dieser finden sich diverse Mängel und der Prozentanteil, den man vom Reisepreis zurückfordern kann. Hier gilt es, im Rahmen zu bleiben und nur im Notfall einen Anwalt einzuschalten. Diesen muss im Zweifel der Reisende selbst bezahlen. Auch, wer ein angebotenes Ersatzhotel nicht annimmt, kann nicht mit einer Reisepreisminderung rechnen.
Möchte man einen Mangel reklamieren, hat man dafür in der Regel nur ein Jahr Zeit. Deshalb sollte man möglichst schnell reagieren und Ansprüche innerhalb der ersten Wochen nach der Rückkehr geltend machen.
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